Die albanische Regierung hat kürzlich Änderungen des Gesetzes über die Einkommensteuer gebilligt, mit dem Ziel, die Besteuerung von Gewinnen kleiner Unternehmen im Umsatzbereich von 5 Mio. Lek auf 14 Mio. Lek pro Jahr zu senken.
Ab dem 1. Januar 2021 tritt diese wichtige Neuerung für kleine Unternehmen mit einem Umsatz von bis zu 14 Mio. Lek in Kraft: Sie sind von der vereinfachten Gewinnsteuer befreit, die derzeit auf 5% festgesetzt wird.
Für in Albanien tätige Unternehmen mit einem Umsatz von über 14 Millionen Lek pro Jahr bleibt die Gewinnsteuer unverändert bei 15%.
Unternehmen mit einem Jahresumsatz zwischen 0 und 5 Millionen Lek werden weiterhin eine Gewinnsteuer von Null erheben.
Grundsätzlich wird daher bei einem Geschäftsumsatz zwischen 0 und 14 Millionen Lek pro Jahr die Befreiung von der Gewinnbesteuerung vorgesehen.
Die Gesetzesänderung, mit der die 5% ige Gewinnsteuer für Unternehmen mit einem Umsatz zwischen 5 und 14 Millionen Lek pro Jahr abgeschafft wird, stellt sicherlich eine erste Hilfe für die Erholung kleinerer Unternehmen dar und ist in diesem heiklen und wirtschaftlichen Moment besonders wichtig. Eine starke Krise war auch mit dem Covid-19-Notfall verbunden.
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